2Stroke United

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Erwerb von Veranstaltungstickets und Merchandise sowie für den Besuch und die Teilnahme an 2Stroke United.

EFR Germany / Quartermile Events Nico Klassen | Marco Schnabel
Max-Planck-Str. 19 · 59069 Hamm · Deutschland
  1. Geltungsbereich

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen EFR Germany / Quartermile Events – nachfolgend „Veranstalter“ – und den Kunden beziehungsweise Teilnehmern.

    Sie gelten insbesondere für:

    • den Erwerb von Besuchertickets,
    • den Erwerb von Racetickets,
    • die Teilnahme am Sprintbetrieb,
    • den Besuch der Veranstaltung,
    • den Erwerb von Merchandise und sonstigen Waren über den Onlineshop.

    Ergänzend können für einzelne Ticketarten, Fahrzeuge oder Veranstaltungsbereiche besondere Hinweise und Teilnahmebedingungen gelten, soweit diese dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt werden.

  2. Vertragsschluss

    Die Darstellung von Tickets und Waren im Onlineshop stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.

    Der Kunde gibt durch Abschluss des Bestellvorgangs ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die im Warenkorb enthaltenen Leistungen oder Waren ab.

    Der Vertrag kommt mit Annahme der Bestellung durch den Veranstalter beziehungsweise durch entsprechende Bestell- oder Zahlungsbestätigung zustande.

    Der Kunde ist verpflichtet, bei der Bestellung vollständige und zutreffende Angaben zu machen.

    Soweit ein Ticket personalisiert wird, sind die für die Personalisierung abgefragten Angaben korrekt anzugeben.

  3. Preise und Zahlung

    Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Onlineshop ausgewiesenen Preise.

    Zusätzlich anfallende Service-, Zahlungs- oder Versandkosten werden dem Kunden vor Abschluss der Bestellung angezeigt.

    Die jeweils verfügbaren Zahlungsmethoden werden während des Bestellvorgangs angezeigt.

    Ein Ticket wird grundsätzlich erst nach erfolgreicher beziehungsweise entsprechend dem verwendeten Zahlungsverfahren bestätigter Zahlung zur Nutzung freigegeben oder generiert.

  4. Veranstaltungstickets

    Die Veranstaltungstickets werden als digitale e-Tickets bereitgestellt. Ein postalischer Versand erfolgt nicht, sofern bei der jeweiligen Bestellung nichts anderes angegeben ist.

    Das Ticket kann digital auf einem Smartphone vorgezeigt werden. Der auf dem Ticket enthaltene QR-Code beziehungsweise Ticket-Code muss beim Einlass lesbar sein.

    Jedes Ticket berechtigt nur zu den Leistungen, die der jeweils gebuchten Ticketart zugeordnet sind.

    Die konkrete Leistung des Tickets ergibt sich aus der Ticketbeschreibung im Bestellprozess.
  5. Besucherticket und Raceticket

    Besucherticket

    Das Besucherticket berechtigt zum Besuch von 2Stroke United und erlaubt dem Ticketinhaber, seinen Scooter beziehungsweise sein zum Veranstaltungskonzept passendes Fahrzeug mit auf das Veranstaltungsgelände zu bringen.

    Der Zugang zur Custom Area ist im Besucherticket enthalten.

    Ein Besucherticket berechtigt nicht zur Teilnahme am Sprintbetrieb.

    Raceticket

    Für die aktive Teilnahme auf der Sprintstrecke ist ein entsprechendes Raceticket erforderlich.

    Mit einem Raceticket besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl an Läufen oder auf eine bestimmte Fahrzeit.

    Der tatsächliche Umfang des Sprintbetriebs hängt unter anderem vom Veranstaltungsablauf, Teilnehmeraufkommen, Wetter, technischen Voraussetzungen und Sicherheitsbedingungen ab.

  6. Zugelassene Fahrzeuge für die Sprintstrecke

    Für die Sprintstrecke sind grundsätzlich 2-Takt-Fahrzeuge bis einschließlich 500 ccm vorgesehen.

    Dazu zählen insbesondere:

    • Automatikroller mit Blechkarosserie,
    • Automatikroller mit Kunststoffkarosserie,
    • Schaltroller und Schaltmopeds,
    • Mofas,
    • Simson-Fahrzeuge,
    • sonstige vergleichbare 2-Takt-Fahrzeuge bis 500 ccm.

    Ebenfalls zugelassen sind 4-Takt-Roller bis einschließlich 500 ccm.

    Große 4-Takt-Motorräder und vergleichbare Fahrzeuge, die nicht dem Charakter eines Scooters oder Rollers entsprechen, sind von der Teilnahme auf der Sprintstrecke ausgeschlossen.

    Der Veranstalter kann die Teilnahme eines Fahrzeugs ablehnen, wenn aufgrund seines technischen Zustands oder anderer erkennbarer Umstände Sicherheitsbedenken bestehen.

  7. Regeln auf der Sprintstrecke

    Die Teilnahme am Sprintbetrieb erfolgt ausschließlich innerhalb der vom Veranstalter freigegebenen Bereiche und zu den vorgesehenen Zeiten.

    Den Anweisungen des Veranstalters, der Streckenleitung, der Ordner und des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten.

    Für die Teilnahme auf der Sprintstrecke ist mindestens folgende Schutzkleidung erforderlich:

    • geeigneter Schutzhelm,
    • Handschuhe,
    • lange Oberbekleidung,
    • lange Hose.
    Ohne die vorgeschriebene Schutzkleidung kann die Teilnahme am Sprintbetrieb verweigert werden.

    Der Fahrer ist dafür verantwortlich, dass sich sein Fahrzeug in einem für die Teilnahme geeigneten und sicheren technischen Zustand befindet.

  8. Fahrverbot auf dem Veranstaltungsgelände

    Außerhalb der ausdrücklich freigegebenen Sprintstrecke besteht auf dem Veranstaltungsgelände grundsätzlich Fahrverbot.

    Fahrzeuge sind außerhalb der Sprintstrecke zu schieben.

    Dies gilt insbesondere auf:

    • Besucherflächen,
    • Park- und Aufstellflächen,
    • der Custom Area,
    • den Wegen zum Startbereich.

    Die Motoren dürfen außerhalb der Sprintstrecke grundsätzlich nicht betrieben beziehungsweise laufen gelassen werden.

    Es besteht kein Anspruch auf freies Fahren auf dem Veranstaltungsgelände oder auf der Sprintstrecke.

  9. Veranstaltungstag und Gelände

    2Stroke United 2026 findet als Tagesveranstaltung am 12. September 2026 auf dem Flugplatz Meinerzhagen statt.

    Der derzeit vorgesehene Veranstaltungszeitraum ist von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

    Die Fahrzeuge und Kraftfahrzeuge der Besucher werden in den vom Veranstalter ausgewiesenen Bereichen auf beziehungsweise am Veranstaltungsgelände abgestellt.

    Beschilderungen sowie Anweisungen des Veranstaltungspersonals sind zu beachten.

    Eine Übernachtung oder Camping auf dem Veranstaltungsgelände ist nicht Bestandteil der Veranstaltung und nicht gestattet.
  10. Hausordnung und Sicherheit

    Besucher und Teilnehmer dürfen sich nur in den für sie freigegebenen Bereichen aufhalten.

    Sicherheitsabsperrungen, Streckenbegrenzungen und gesperrte Bereiche dürfen nicht eigenmächtig betreten oder überwunden werden.

    Den Anweisungen des Veranstalters und des eingesetzten Personals ist Folge zu leisten.

    • Gefährdendes Verhalten gegenüber anderen Besuchern oder Teilnehmern ist untersagt.
    • Waffen und gefährliche Gegenstände sind verboten.
    • Abfälle sind in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
    • Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten.
    • Einrichtungen des Veranstaltungsgeländes dürfen nicht beschädigt oder verändert werden.

    Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung oder Sicherheitsanweisungen kann der Veranstalter die betreffende Person vom Veranstaltungsgelände verweisen beziehungsweise von der weiteren Teilnahme ausschließen.

  11. Veranstaltungsablauf und Änderungen

    Der Veranstalter ist berechtigt, den konkreten Ablauf der Veranstaltung aus sachlichen Gründen anzupassen, soweit dadurch der Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändert wird und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.

    Dies kann insbesondere erforderlich sein bei:

    • Wetter- oder Streckenbedingungen,
    • technischen Störungen,
    • Sicherheitsgründen,
    • behördlichen Vorgaben,
    • außergewöhnlich hohem oder niedrigem Teilnehmeraufkommen.

    Der Sprintbetrieb kann aus Sicherheitsgründen vorübergehend unterbrochen, verändert oder vorzeitig beendet werden.

    Hieraus ergibt sich insbesondere kein Anspruch eines Raceticket-Inhabers auf eine bestimmte Zahl von Läufen.

  12. Absage oder Verlegung

    Muss die Veranstaltung vollständig abgesagt, verlegt oder wesentlich verändert werden, informiert der Veranstalter die Kunden nach Möglichkeit über die hinterlegten Kontaktmöglichkeiten sowie über die Website beziehungsweise die offiziellen Informationskanäle.

    Bei einer Verlegung kann ein bereits erworbenes Ticket für den Ersatztermin gültig bleiben, sofern der Veranstalter dies entsprechend bekannt gibt.

    Im Übrigen richten sich etwaige Ansprüche des Kunden im Falle einer Absage, Verlegung oder wesentlichen Leistungsänderung nach den gesetzlichen Bestimmungen.

  13. Stornierung und Widerruf von Tickets

    Bei Veranstaltungstickets für einen bestimmten Veranstaltungstermin besteht gemäß § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht.

    Eine freiwillige Stornierung, Umbuchung oder Rückgabe eines Veranstaltungstickets ist nicht vorgesehen, soweit beim jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

    Insbesondere begründen persönliche Gründe wie Nichterscheinen, Krankheit, Anreiseprobleme oder ein Defekt des eigenen Fahrzeugs für sich allein keinen Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.

    Weitere Informationen findest du in unserer Widerrufsbelehrung .

  14. Merchandise und Waren

    Werden über den Onlineshop Merchandise, Textilien, Accessoires oder andere Waren angeboten, gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften für Kaufverträge.

    Angaben zu Lieferzeiten, Versandkosten und verfügbaren Varianten werden bei dem jeweiligen Artikel beziehungsweise während des Bestellvorgangs angezeigt.

    Verbrauchern kann bei Warenbestellungen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung.

    Für Mängel an gelieferten Waren gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

  15. Haftung

    Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

    Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

    Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

    Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

    Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.

    Für persönliche Gegenstände, Fahrzeuge, Fahrzeugteile und sonstiges Eigentum der Besucher oder Teilnehmer besteht keine Verwahrungspflicht des Veranstalters, sofern nicht ausdrücklich eine entsprechende Verwahrung vereinbart wurde.

  16. Verantwortung der Teilnehmer

    Jeder Teilnehmer ist für sein eigenes Verhalten und den sicheren Zustand seines Fahrzeugs verantwortlich.

    Der Teilnehmer hat insbesondere sicherzustellen, dass von seinem Fahrzeug keine vermeidbare Gefahr für andere Personen oder Sachen ausgeht.

    Erkennbare technische Probleme, auslaufende Betriebsstoffe oder sonstige sicherheitsrelevante Mängel sind unverzüglich zu beheben.

    Der Veranstalter ist berechtigt, ein Fahrzeug bei Sicherheitsbedenken vom Sprintbetrieb auszuschließen.

  17. Foto- und Videoaufnahmen

    Auf dem Veranstaltungsgelände können Foto- und Videoaufnahmen durch den Veranstalter, Medienpartner oder beauftragte Personen angefertigt werden.

    Die Verarbeitung und Veröffentlichung personenbezogener Aufnahmen richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften.

    Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

  18. Datenschutz

    Personenbezogene Daten werden im Rahmen der Vertragsabwicklung, Ticketverwaltung, Zahlungsabwicklung und Durchführung der Veranstaltung verarbeitet.

    Informationen über Art, Umfang und Zwecke der Verarbeitung sowie die Rechte betroffener Personen enthält die Datenschutzerklärung .

  19. Schlussbestimmungen

    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt, soweit sie anwendbar sind.

    Sollte eine einzelne Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.

    Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB wird auf der Website bereitgestellt.